Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für die zwischen der Fa. Ronic Elektrogeräte GmbH und den Kunden abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren und Leistungen durch die Fa.
Ronic Elektrogeräte GmbH.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Fa. Ronic Elektrogeräte GmbH und dem Kunden im Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in dem Kaufvertrag, diesen Bedingungen oder der
Auftragsbestätigung der Fa. Ronic Elektrogeräte GmbH schriftlich niedergelegt.
llgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der Firma Ronic Elektrogeräte GmbH
II. Angebot und Vertragsschluß
1. Die Angebote der Fa. Ronic Elektrogeräte GmbH sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass der Verkäufer diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.
2. Abbildungen, Zeichnungen, sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten des Verkäufers gehören, bleiben im Eigentum des Verkäufers und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie
nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
III. Preise /Zahlungsbedingungen
1. Die Preise der Fa. Ronic Elektrogeräte GmbH gelten ohne Transportkosten, sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde.
2. Ist mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart worden, so ist der Kaufpreis ohne Abzug Zug um Zug gegen Übergang der Ware zur Zahlung fällig.
3. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist die Fa. Ronic Elektrogeräte GmbH berechtigt, von dem Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges an, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.
4. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer anerkannt
wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Kaufvertrag beruht.
IV. Liefer- und Leistungszeit
1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
2. Wenn die Fa. Ronic Elektrogeräte GmbH schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde der Fa. Ronic Elektrogeräte GmbH
eine angemessene Nachfrist - beginnend von dem Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei dem Verkäufer an oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist - mit Fristablauf zu gewähren.
Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Die Fa. Ronic Elektrogeräte GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Kunde in
Folge des von der Fa. Ronic Elektrogeräte GmbH zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
4. Die Fa. Ronic Elektrogeräte GmbH haftet gegenüber dem Kunden bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von der Fa. Ronic Elektrogeräte GmbH zu
vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen beruht. Der Fa. Ronic Elektrogeräte GmbH ist ein Verschulden ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der
Lieferverzug nicht auf einer von der Fa. Ronic Elektrogeräte GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, so ist die Haftung der Fa. Ronic Elektrogeräte GmbH den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5. Beruht der von der Fa. Ronic Elektrogeräte GmbH zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht, haftet die Fa. Ronic
Elektrogeräte GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6. Die Fa. Ronic Elektrogeräte GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
V. Gewährleistung/Haftung
1. Soweit ein von der Fa. Ronic Elektrogeräte GmbH zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt, ist die Fa. Ronic Elektrogeräte GmbH unter Ausschluss der Rechte des Kunden vom Vertrag zurück zu
treten oder den Kaufpreis herab zu setzen, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, daß die Fa. Ronic Elektrogeräte GmbH auf Grund gesetzlicher Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung
berechtigt ist. Der Kunde hat der Fa. Ronic Elektrogeräte GmbH eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
2. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Kunden durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom
Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl
Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
3. Schadensersatzansprüche wegen des Mangels kann der Kunde zu den nachfolgenden Bedingungen erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung
von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
4. Die Fa. Ronic Elektrogeräte GmbH haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen
Pflichtverletzung von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihre Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle
Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der Fa. Ronic Elektrogeräte GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit
die Fa. Ronic Elektrogeräte GmbH bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet sie auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden die
auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder der Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet die Fa. Ronic Elektrogeräte GmbH allerdings nur dann, wenn das Risiko
eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
5. Die Fa. Ronic Elektrogeräte GmbH haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer
Kardinalpflicht betrifft. Das gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Die Fa. Ronic Elektrogeräte GmbH haftet jedoch nur, soweit die Schäden in
typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
6. Eine weitergehende Haftung der Fa. Ronic Elektrogeräte GmbH ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische
Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gem. § 3 Abs.3 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit
die Haftung der Fa. Ronic Elektrogeräte GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
7. Sollte der Kunde Warenlieferung aus Gründen die die Fa. Ronic Elektrogeräte GmbH nicht zu vertreten hat zurücksenden und die Produktverpackung geöffnet sein, muss die Ware auf Funktion geprüft
werden, die Kosten für diese Prüfung hat der Kunde zu übernehmen.
VI. Eigentumsvorbehalt
Die Fa. Ronic Elektrogeräte GmbH behält sich das Eigentum an der von ihr gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.
Verhält sich der Kunde vertragswidrig, insbesondere wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung der Fa. Ronic Elektrogeräte GmbH nicht nachkommt, kann die Fa. Ronic Elektrogeräte
GmbH nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurück treten und die Herausgabe der noch in ihrem Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch die Fa. Ronic
Elektrogeräte GmbH liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. In der Pfändung der Ware durch die Fa. Ronic Elektrogeräte GmbH liegt stets einen Rücktritt
vom Vertrag. Die Fa. Ronic Elektrogeräte GmbH ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener
Verwertungskosten - anzurechnen.